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Ist Ihr Fahrzeug fällig für die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (TÜV)? Werfen Sie einfach einen Blick auf Ihr hinteres Nummernschild. Die Monatsangabe die nach oben zeigt, gibt den Ablaufmonat an und die Farbe das Jahr.
2014 = blau
2015 = gelb
2017 = rosa
2018 = orange
Bereits seit dem 1. Dezember 1951 hat die Hauptuntersuchung (HU) in Deutschland die Aufgabe, sicherzustellen, dass keine Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am Straßenverkehr teilnehmen.
Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von staatlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, GTÜ, TÜV Thüringen, TÜV Hanse oder KÜS vorgenommen, die einer amtlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen. Aufgrund des früheren Monopols der TÜVs als ausführender Organisationen wird dieTÜV Rheinland, Hauptuntersuchung umgangssprachlich häufig auch „TÜV“ genannt.
Untersuchungsumfang und -ablauf sind in der Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugengenau festgelegt. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO. Sie beinhaltet dieVerkehrssicherheit, nicht jedoch die Betriebssicherheit.
Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger (§ 29 StVZO). Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, egal ob Händler- oder Oldtimerkennzeichen (diese Fahrzeuge benötigen keine HU) sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei (diese Fahrzeuge unterliegen einer internen Begutachtung).
Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich (siehe dazu Anlage VIII zu § 29 StVZO). Nachfolgend einige Beispiele:
Fahrzeugart | 1. Untersuchungsintervall nach der Erstzulassung | Weitere Untersuchungsintervalle |
---|---|---|
PKW | 36 Monate | 24 Monate |
Taxis und Mietfahrzeuge | 12 Monate | 12 Monate |
Motorräder/Leichtkrafträder | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 750 kg | 36 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 24 Monate | 24 Monate |
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) | 12 Monate | 12 Monate |
Quelle: Wikipedia